Der Vorstand repräsentiert die Wälder Versicherung und ist befugt Willenserklärungen für den Verein abzugeben. Eine wesentliche Verpflichtung ist, die Beschränkungen laut Satzung oder durch einen Beschluss der Mitgliedervertretung einzuhalten. In einer vom Aufsichtsrat genehmigten Geschäftsordnung ist die Zuständigkeit zwischen den Vorständen im Detail geregelt.
In den Satzungen sind unter III. Organe § 9 die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Vorstandes geregelt. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat für jeweils 5 Jahre bestellt.
Seit 01.07.2020 ist Mag. Udo Sutterlüty Vorstandsvorsitzender und Ing. Christoph Freuis zweiter Vorstand der Wälder Versicherung.